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Anlieferung und Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen

Für die Anlieferung und Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen auf unserer Deponie Typ B Rotzloch gelten verbindliche Bestimmungen. Die nachstehenden Vorgaben sind zwingend einzuhalten.

Allgemeine Vorgaben

  • Die SUVA -Richtlinien für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien sind vollumfänglich einzuhalten.

  • Das Abladen (Kippen) von asbesthaltigen Bauabfällen auf der Deponie ist nicht gestattet.

  • Die Annahme erfolgt ausschliesslich von LKWs mit Kran, die sich selbst entladen können.

  • Zugelassen sind ausschliesslich 2-Achs getriebene Solo -Fahrzeuge.

  • Mischmulden werden nicht angenommen und zurückgewiesen.

Verpackung

  • Gebinde aus reissfestem, für asbesthaltige Materialien zugelassene Kunststoffgewebesäcke (Big Bags) mit UV -stabiler Beschichtung die mit Autokran abgeladen werden können.

  • Es dürfen keine defekten oder beschädigten Big Bags angeliefert werden.

  • Plastiksäcke sind nicht zulässig.

  • Beschädigte oder ungeeignete Verpackungen werden nicht angenommen

Anmeldung der Anlieferung

  • Jede Anlieferung ist mindestens einen Arbeitstag im Voraus anzumelden.

  • Ohne vorgängige Anmeldung ist keine Entladung möglich.

  • Anmeldung unter +41 41 618 06 51

Sanktionen

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behalten wir uns vor, für den betreffenden Anlieferer eine sofortige Deponiesperre auszusprechen.


Wir danken für die konsequente Beachtung dieser Bestimmungen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.