Text von Thomas Fuchs
veröffentlicht 16.02.2026
aktualisiert 16.02.2026
veröffentlicht 16. Februar 2026
| aktualisiert 16. Februar 2026
1 min. Lesezeit
Allgemeine Vorgaben
Die SUVA -Richtlinien für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien sind vollumfänglich einzuhalten.
Das Abladen (Kippen) von asbesthaltigen Bauabfällen auf der Deponie ist nicht gestattet.
Die Annahme erfolgt ausschliesslich von LKWs mit Kran, die sich selbst entladen können.
Zugelassen sind ausschliesslich 2-Achs getriebene Solo -Fahrzeuge.
Mischmulden werden nicht angenommen und zurückgewiesen.
Verpackung
Gebinde aus reissfestem, für asbesthaltige Materialien zugelassene Kunststoffgewebesäcke (Big Bags) mit UV -stabiler Beschichtung die mit Autokran abgeladen werden können.
Es dürfen keine defekten oder beschädigten Big Bags angeliefert werden.
Plastiksäcke sind nicht zulässig.
Beschädigte oder ungeeignete Verpackungen werden nicht angenommen
Anmeldung der Anlieferung
Jede Anlieferung ist mindestens einen Arbeitstag im Voraus anzumelden.
Ohne vorgängige Anmeldung ist keine Entladung möglich.
Anmeldung unter +41 41 618 06 51
Sanktionen
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behalten wir uns vor, für den betreffenden Anlieferer eine sofortige Deponiesperre auszusprechen.
Wir danken für die konsequente Beachtung dieser Bestimmungen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.